Rom-News-247.de

Neuregelung der verbilligten Vermietung
Datum: Donnerstag, dem 15. Dezember 2011
Thema: Rom Infos


Vermieter sollten Miethöhen überprüfen

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz werden zum Jahreswechsel unter anderem die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen neu geregelt. Ab 1. Januar 2012 entfällt dabei für nicht wenige Vermieter die bislang gegenüber dem Finanzamt vorzunehmende aufwendige Totalüberschussprognose. Dies kann zu einer Vereinfachung führen. Andererseits müssen diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten (z.B. Abschreibungen, Zinskosten oder Verwaltungskosten) nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt.

Großenbrode, Heiligenhafen, Lütjenbrode, Neuratjensdorf, Klaustorf, Heringsdorf, Sütel, Neukirchen, Dahme, Grömitz, Grube, Cismar, Kellenhusen, Burg, Petersdorf, Landkirchen, Bannesdorf, Puttgarden, Gammendorf, Lemkenhafen, Orth, Sulsdorf, Westermakelsdorf, Kopendorf, Klausdorf, Schlagsdorf, Dänschendorf, Püttsee, Gollendorf, Burgtiefe, Neue Tiefe, Bisdorf, Presen, Strukkamp, Albertsdorf, Altjellingsdorf, Wulfen, Sahrensdorf, Vitzdorf, Todendorf, Wenkendorf, Marienleuchte, Vadersdorf, Staberdorf, Meeschendorf, Katharinenhof, Gahlendorf, Bisdorf, Bisdorf, Neujellingsdorf

. . . nur noch 18 Tage

ab 01.01.2012 unter www.immobilien-fuxx.de
Immobilienbüro
A. Jörns Immobilien GmbH
André Jörns
Am Strande 0
23774 Heiligenhafen
empfang@joernsimmobilien.de
04362/2255
http://www.joernsimmobilien.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Vermieter sollten Miethöhen überprüfen

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz werden zum Jahreswechsel unter anderem die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen neu geregelt. Ab 1. Januar 2012 entfällt dabei für nicht wenige Vermieter die bislang gegenüber dem Finanzamt vorzunehmende aufwendige Totalüberschussprognose. Dies kann zu einer Vereinfachung führen. Andererseits müssen diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten (z.B. Abschreibungen, Zinskosten oder Verwaltungskosten) nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt.

Großenbrode, Heiligenhafen, Lütjenbrode, Neuratjensdorf, Klaustorf, Heringsdorf, Sütel, Neukirchen, Dahme, Grömitz, Grube, Cismar, Kellenhusen, Burg, Petersdorf, Landkirchen, Bannesdorf, Puttgarden, Gammendorf, Lemkenhafen, Orth, Sulsdorf, Westermakelsdorf, Kopendorf, Klausdorf, Schlagsdorf, Dänschendorf, Püttsee, Gollendorf, Burgtiefe, Neue Tiefe, Bisdorf, Presen, Strukkamp, Albertsdorf, Altjellingsdorf, Wulfen, Sahrensdorf, Vitzdorf, Todendorf, Wenkendorf, Marienleuchte, Vadersdorf, Staberdorf, Meeschendorf, Katharinenhof, Gahlendorf, Bisdorf, Bisdorf, Neujellingsdorf

. . . nur noch 18 Tage

ab 01.01.2012 unter www.immobilien-fuxx.de
Immobilienbüro
A. Jörns Immobilien GmbH
André Jörns
Am Strande 0
23774 Heiligenhafen
empfang@joernsimmobilien.de
04362/2255
http://www.joernsimmobilien.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Rom News & Rom Infos & Rom Tipps!
http://www.rom-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.rom-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2059