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Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen: Laub vom Bürgersteig entfernen
Datum: Donnerstag, dem 21. Oktober 2010
Thema: Rom Infos


R+V-Infocenter: Grundstückseigentümer haben Räumpflicht - Mietern kann Verantwortung übertragen werden

Wiesbaden, 21. Oktober 2010. Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. "Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger rutscht aus oder stolpert über ein darunter verborgenes Hindernis, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Oft sind Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Wichtig: Auch Mieter können von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen sein - wenn der Vermieter sie ihnen schriftlich übertragen hat.

"Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Und dazu gehört auch die Rutsch- oder Stolpergefahr durch glitschiges Laub", erklärt R+V-Expertin Biorac. Bei Mietshäusern muss er diese Pflicht jedoch nicht selbst übernehmen: Per Mietvertrag oder Hausordnung kann er sie den Mietern übertragen. Aber: Der Vermieter muss regelmäßig kontrollieren, ob das auch wirklich klappt.

Die Räumpflicht hat allerdings auch Grenzen. Der Hausbesitzer oder Mieter haftet nur dann, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat, zum Beispiel wenn das Laub längere Zeit liegen bleibt oder es gefriert. Jeden Unfall kann und muss er nicht ausschließen - der Aufwand muss angemessen bleiben. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an: Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss häufiger gekehrt werden, bei einzelnen Blättern nur alle paar Tage. Auch die Fußgänger müssen sich umsichtig verhalten und sich auf die Gefahrenquelle Herbstlaub einstellen.

Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab
Wenn Hausbesitzer oder Mieter dafür verantwortlich sind, dass sich jemand auf ihrem Grundstück oder auf dem Gehweg verletzt hat, springt in der Regel - sofern vorhanden - entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

Weitere herbstliche Themen unter
http://ruv.de

R+V-Infocenter: Tipps für stürmische Zeiten
Der Wind rüttelt an den Rollläden, Äste fegen über die Straße, Dachziegel klappern: Die Zeit der Herbststürme hat begonnen - und damit auch die Zeit der Schäden an Haus und Wohnung. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die eigenen vier Wände "sturmsicher" zu machen. Denn Hausbesitzer und Mieter müssen Vorsorge gegen Sturmschäden treffen, sonst gefährden sie ihren Versicherungsschutz. Einige einfache Mittel reichen oft aus, um teure Schäden und damit Ärger zu vermeiden. Weitere Informationen dazu unter
http://ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20061103_sturm.jsp
oder
http://ao-url.de/d63474
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
John-F.-Kennedy-Str. 1
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56

www.ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
61348
Bad Homburg
a.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://ruv.de


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R+V-Infocenter: Grundstückseigentümer haben Räumpflicht - Mietern kann Verantwortung übertragen werden

Wiesbaden, 21. Oktober 2010. Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. "Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger rutscht aus oder stolpert über ein darunter verborgenes Hindernis, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Oft sind Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Wichtig: Auch Mieter können von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen sein - wenn der Vermieter sie ihnen schriftlich übertragen hat.

"Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Und dazu gehört auch die Rutsch- oder Stolpergefahr durch glitschiges Laub", erklärt R+V-Expertin Biorac. Bei Mietshäusern muss er diese Pflicht jedoch nicht selbst übernehmen: Per Mietvertrag oder Hausordnung kann er sie den Mietern übertragen. Aber: Der Vermieter muss regelmäßig kontrollieren, ob das auch wirklich klappt.

Die Räumpflicht hat allerdings auch Grenzen. Der Hausbesitzer oder Mieter haftet nur dann, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat, zum Beispiel wenn das Laub längere Zeit liegen bleibt oder es gefriert. Jeden Unfall kann und muss er nicht ausschließen - der Aufwand muss angemessen bleiben. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an: Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss häufiger gekehrt werden, bei einzelnen Blättern nur alle paar Tage. Auch die Fußgänger müssen sich umsichtig verhalten und sich auf die Gefahrenquelle Herbstlaub einstellen.

Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab
Wenn Hausbesitzer oder Mieter dafür verantwortlich sind, dass sich jemand auf ihrem Grundstück oder auf dem Gehweg verletzt hat, springt in der Regel - sofern vorhanden - entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

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Der Wind rüttelt an den Rollläden, Äste fegen über die Straße, Dachziegel klappern: Die Zeit der Herbststürme hat begonnen - und damit auch die Zeit der Schäden an Haus und Wohnung. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die eigenen vier Wände "sturmsicher" zu machen. Denn Hausbesitzer und Mieter müssen Vorsorge gegen Sturmschäden treffen, sonst gefährden sie ihren Versicherungsschutz. Einige einfache Mittel reichen oft aus, um teure Schäden und damit Ärger zu vermeiden. Weitere Informationen dazu unter
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